Allgemeines

Umweltgutachter im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sind Personen oder Organisationen, die nach Umweltauditgesetz für den Bereich Elektrizitätserzeugung tätig werden dürfen. Im Sinne der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung sind Umweltgutachter Personen oder Organisation, die nach dem Umweltauditgesetz für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft zugelassen sind.

Aufgaben des Umweltgutachters im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sind unter anderem:

- Ermittlung und Verifizierung des KWK-Bonus gemäß EEG 2009
- Ermittlung und Verifizierung des NawaRo-Bonus nach EEG
- Ermittlung und Verifizierung des Gülle- und Landschaftspflege-Bonus gemäß EEG 2009
- Zertifizierung von Pflanzenölen und Pflanzenöl-KWK-Anlagen gemäß den Vorgaben der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Die Überwachung der Umweltgutachter-Tätigkeit erfolgt durch die DAU (Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter) sowie der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung). Eine Liste von zugelassenen Umweltgutachtern erhalten Sie unter der Rubrik "Gelistete Umweltgutachter".

Sie sind Umweltgutachter? Dann können Sie sich auf dieser Seite ab Anfang 2010 listen lassen. Sie erhalten dann innerhalb dieser Internetpräsentation eine eigene Seite, auf der Sie Ihr Unternehmen kurz darstellen können. Besucher dieser Seite und auch der Seiten des BHKW-Infozentrums, Pflanzenöl-BHKW, Palmöl-BHKW und Sojaöl-BHKW werden bei der Suche nach einem Umweltgutachter durch diese Liste unterstützt.

Anfragen senden Sie bitte direkt an Frau Annekatrin Rolle (annekatrin.rolle@bhkw-infozentrum.de). In unserem Preis-Leistungsverzeichnis finden Sie weitere wichtige Informationen.

Weitere Informationen über die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung finden Sie auf dem Informationsportal www.biomassestrom-nachhaltigkeitsverordnung.de.