Umweltgutachter

Aufgaben und Erfordernisse für Umweltgutachter

Seit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird für die Gewährung bestimmter Boni und Grundvergütungen im Bereich der Biomasse-Verstromung die Tätigkeit und Kontrolle durch einen Umweltgutachter vorgeschrieben. Von dieser Regelung ist unter anderem die Gewährung des KWK-Bonus für Biomasse-Anlagen (Pflanzenöl-BHKW, Holz-Heizkraftwerk, Biogas-Anlage) betroffen. Aber auch die Vorgaben des Gülle-Bonus bzw. des Landschaftspflege-Bonus bei Biogasanlagen müssen von einem zertifizierten Umweltgutachter-Büro überprüft werden.
Diese Seite informiert über die Leistungen des Umweltgutachters und bietet eine Liste von in Deutschland tätigen Umweltgutachter-Büros an.

Auf dieser Internetseite erhalten Sie ab Januar 2010 Informationen über die von einem Umweltgutachter im Rahmen des EEG zu erbringenden Leistungen. Außerdem können Umweltgutachter sich auf dieser Seite listen lassen. Informationen über das EEG erhalten Sie ab Frühjahr 2010 auf unserer Seite EEG-Novelle (www.eeg-novelle.de). Die Inhalte der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung werden auf der Seite www.biomassestrom-nachhaltigkeitsverordnung.de erläutert. Für weitergehende Informationen über Blockheizkraftwerke steht Ihnen das BHKW-Infozentrum zur Verfügung.

Gerne informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die Technologien und die rechtlichen Rahmenbedingungen von Blockheizkraftwerken (BHKW) und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Tragen Sie sich dazu in unseren BHKW-Info-Newsletter ein.